05.11.2008
Auch Bayern vorerst ohne Mindestlohn
Innenminister weist Volksbegehren der Gewerkschaften aus juristischen Gründen ab
Von Johann Heckel, Nürnberg
Das bayerische Innenministerium hat das von den Gewerkschaften initiierte Volksbegehren für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Freistaat abgelehnt. Das Volksbegehren sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Da Arbeitslöhne zum Arbeitsrecht gehörten, sei für solche Fragen der Bund zuständig, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium. Jetzt muß der Baye-rische Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten die Ablehnung des Volksbegehrens überprüfen.De...
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