29.10.2008
Abgeltungssteuer – kein Grund für Hektik
Kapitalerträge werden ab 1. Januar – losgelöst von den übrigen Einkünften – an der Quelle besteuert. Die neue sogenannte Abgeltungssteuer wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Abgabenpflichtig sind nun auch die bisher steuerfreien Erträge und Veräußerungsgewinne. Dabei wird die Besteuerung vereinheitlicht und mittels Abgeltungssteuer grundsätzlich vereinfacht, informierte kürzlich der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Künftig...
Artikel-Länge: 6710 Zeichen


