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27.10.2008

Arbeitsrecht: Entgegengesetzte Vorzeichen

Als Arbeitsrecht bezeichnen Lexika »die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaften und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln«. Im bürgerlichen Recht gilt Arbeitsrecht nicht als eigenes Rechtsfach.Eine Regelung durch ein übergreifend...

Artikel-Länge: 2037 Zeichen

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