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27.10.2008 / Schwerpunkt / Seite 3

Auf der langen Bank

Allgemein wird verkündet, eine Kodifikation des Arbeitsrechts sei nötig. Keiner tut es

Steffen Hultsch
Die Geschichte der Kodifikation des Arbeitsrechts in Deutschland und in der Bundesrepublik ist durchgängig die Geschichte untauglicher Versuche und gebrochener Versprechen.

Nur einige Beispiele: 1919 fand sich in Artikel 157 der Weimarer Verfassung der Auftrag »Das Reich schafft ein einheitliches Arbeitsrecht.« Dabei blieb es. Am 18. Januar 1973 erklärte der damalige Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) in einer Regierungserklärung, die Forderung nach »überschaubarer und...

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