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20.10.2008

Erste Hilfe auf Befehl

Bundestag regelt Zwangsverpflichtung von Rotkreuzmitarbeitern fürs Militär

Von Frank Brendle
Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative mit einer notwendigen Angleichung nationalen Rechts an das Völkerrecht. Bislang sei der Rechtsstatus des DRK improvisiert, we...

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