20.10.2008
Erste Hilfe auf Befehl
Bundestag regelt Zwangsverpflichtung von Rotkreuzmitarbeitern fürs Militär
Von Frank Brendle
Die Bundeswehr kann künftig Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranziehen. Das sieht das neue Rotkreuzgesetz vor, das der Bundestag vorigen Donnerstag nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit verabschiedet hat. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesinitiative mit einer notwendigen Angleichung nationalen Rechts an das Völkerrecht. Bislang sei der Rechtsstatus des DRK improvisiert, we...
Artikel-Länge: 2870 Zeichen


