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12.07.1999

Verstrahlung ist keine Körperverletzung

Staatsanwaltschaft Landshut stellt Verfahren gegen Bayernwerk ein

Von Reimar Paul
Die Staatsanwaltschaft Landshut hat ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen die Betreiber des bayrischen Atomkraftwerks Isar eingestellt. Die Bayernwerk AG war vom Dachverband der Oberpfälzer Bürgerinitiativen gegen Atomanlagen sowie vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz angezeigt worden, nachdem ein Leiharbeiter massive Verstöße gegen Strahlenschutzbestimmungen angeprangert hatte. Der heute 51jährige Max K. stand 1993 und 1994 bei der in Mü...

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