30.09.2008
Savvas Xiros gegen Griechenland
Exstadtguerillamitglied klagt vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Haftbedingungen
Von Heike Schrader, Athen
Savvas Xiros hält seine Haftbedingungen für einen Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention – niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung ausgesetzt werden. Xiros, der einmal Mitglied der ehemaligen griechischen Stadtguerillaorganisation 17N war, hat deshalb im Dezember 2006 Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht. Demnächst soll darüber entschieden werden. Seit über...
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