Zum Inhalt der Seite
07.07.1999

Käfighaltung von Legehennen verboten

Bestehende Anlagen dürfen aber noch 13 Jahre weitermachen wie gehabt

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Haltung von Legehennen in Käfigen nach den bisherigen Vorgaben verboten. Die Käfiggröße von 450 Quadratzentimeter pro Henne - das entspricht etwa drei Vierteln der Fläche einer DIN-A-4-Seite - nach der Verordnung vom 10. Dezember 1987 trage dem Tierschutz nicht ausreichend Rechnung, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Jutta Limbach, am Dienstag bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. Die Verordnung sei daher n...

Artikel-Länge: 2263 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90