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31.07.1997

Verweigerer bleibt in Haft

Hildesheimer Staatsanwaltschaft verhinderte die Entlassung

Von Thilo Christophersen
Obwohl die Strafvollstreckungskammer am Lüneburger Landgericht der Entlassung von Heiko Thiele aus Celle nach zwei Dritteln seiner Haftzeit zugestimmt hat, muß der totale Kriegsdienstverweigerer seine Freiheitsstrafe weiter absitzen. Grund dafür ist eine von der Hildesheimer Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde.Thiele war im vergangenen November vom Landgericht Hildesheim zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die er am 14. Mai 1997 a...

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