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02.09.2008

Kündigung von Betriebsräten

Von Marion Burghardt
Ich bin Mitglied des Betriebsrats. Mir ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen ich gekündigt werden darf. Bin ich »unkündbar«?Als Betriebsratsmitglied verfügen Sie über besonderen Kündigungsschutz, der dazu führt, daß Sie bei betriebsbedingtem Stellenabbau nur unter sehr engen Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Sie sind in solchen Fällen nur dann ordentlich kündbar, wenn der Betrieb stillgelegt wird. Aber auch in diesem Fall gehören Sie zu denen, die »da...

Artikel-Länge: 2317 Zeichen

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