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21.08.2008

Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung

Einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts steht zur Verlängerung an

Von Ulla Jelpke
Der Verfassungsrechtsstreit um die umstrittene Speicherung aller Telekommunikationsdaten (»Vorratsdatenspeicherung«) geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik stellte letzte Woche, wie jetzt mitgeteilt wurde, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf eine neue einstweilige Anordnung. Gegen das von der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition durchgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicheru...

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