21.08.2008
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts steht zur Verlängerung an
Von Ulla Jelpke
Der Verfassungsrechtsstreit um die umstrittene Speicherung aller
Telekommunikationsdaten (»Vorratsdatenspeicherung«)
geht in die nächste Runde. Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard
Starostik stellte letzte Woche, wie jetzt mitgeteilt wurde, beim
Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf eine neue einstweilige
Anordnung. Gegen das von der großen Koalition aus CDU/CSU und
SPD im Bundestag gegen den Widerstand der Opposition durchgesetzte
Gesetz zur Vorratsdatenspeicheru...
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