20.08.2008
Mieterrechte und Mieterpflichten
Unter »Heizpflicht des Vermieters« wird man jetzt wahrscheinlich nicht als erstes nachlesen, aber vielleicht unter »Baden und Duschen«. Das darf jeder Mieter nach seinem Belieben, auch in der Nachtzeit. »Eine Regelung in der Hausordnung, die das nächtliche Baden verbietet, ist unwirksam (...). Werden die Nachbarn hierdurch unzumutbar gestört, ist das Duschen zwischen 22.00 und 6.00 Uhr auf die Dauer von 30 Minuten zu beschränken (...).« Insgesamt in 15 Kapiteln sind...
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