18.08.2008
Bayern bleibt bei Kruzifix
Auch das Verwaltungsgericht Augsburg setzt sich über Bundesverfassungsgericht hinweg
Von Ulla Jelpke
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat Ende vergangene Woche die Klage eines Lehrers an der Volksschule Westheim in Schwaben gegen Kruzifixe in Klassenzimmern abgewiesen. Zur Begründung wurde auf die »besondere Gehorsams- und Neutralitätspflicht« von Beamten verwiesen. Damit bleibt es im Freistaat Bayern dabei, daß sich das Landesrecht über die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 zur Trennung von Kirche und Staat hinwegsetzt.In dem ...
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