30.07.2008
Birgit Hogefeld bleibt in Haft
Oberlandesgericht Frankfurt/M. lehnt Aussetzung der Strafe wegen »besonderer Schwere der Schuld« ab
Die zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige Angehörige der Roten Armee Fraktion (RAF) Birgit Hogefeld kann trotz Verbüßung von 15 Jahren Gefängnis vorerst nicht auf eine vorzeitige Entlassung hoffen. Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat einen Antrag Hogefelds auf Aussetzung ihrer Reststrafe zur Bewährung abgelehnt. Die Schwere von Hogefelds Schuld lasse dies nicht zu, begründete der 4. Strafsenat des OLG seine am Dienstag veröffentlichte Entscheidung. Die ...
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