28.06.1999
Richterin hatte Recht
Kritik von Amtsgerichtsdirektorin an Kriegsbeteiligung deutscher Soldaten war durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
Von Peter Murakami
Der Leserbrief von Sabine Stachwitz, der Direktorin des Oranienburger Amtsgerichts, in dem die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an den NATO-Luftangriffen auf Jugoslawien durch die Richterin als völkerrechtswidrig bezeichnet wurde, ist durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das teilte der brandenburgische Justizminister auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Rainer Neumann mit, die dieser am 7. Mai wegen der öffentlichen Äußerungen von Sabine Sta...
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