25.07.2008
Leipzig/Halle bleibt Militärflughafen
Bundesverwaltungsgericht lehnt Klagen gegen Nachtflüge ab
Der nächtliche Luftfrachtverkehr am Flughafen Leipzig/Halle muß nicht eingeschränkt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Die Richter wiesen die Klagen von drei Anwohnern ab. Somit dürfen Passagiermaschinen den Flughafen auch zwischen 22.00 und 23.30 Uhr sowie zwischen 5.30 und 6.00 Uhr nutzen. Frachtflüge und Flüge aufgrund militärischer Anforderung sind während der gesamten Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) zulässig, entschieden...
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