19.07.2008
Volksbefragung vorerst auf Eis gelegt
Spaniens Verfassungsgericht nimmt Klage der Regierung in Madrid gegen baskisches Parlament an
Von Ingo Niebel
Mit sofortiger Wirkung hat das spanische Verfassungsgericht das baskische Volksbefragungsgesetz auf Eis gelegt. Die Richter nahmen am Donnerstag eine entsprechende Klage der Zentralregierung gegen das Gesetz an. Damit ist es der der autonomen baskischen Regierung untersagt, ihre für den 25. Oktober geplante Volksbefragung weiter voranzutreiben. Am 27. Juni hatte das Parlament der Autonomen Baskischen Gemeinschaft (CAV) das Referendumsgesetz angenommen. Noch am selbe...
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