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18.07.2008 / Inland / Seite 5

Spätes Schuldbekenntnis

Deutsche Gesellschaft für Humangenetik gibt Erklärung zu Kollaboration mit dem Naziregime ab

Hans Daniel
Knapp fünf Monate nach der Installierung des faschistischen Regimes in Deutschland verkündeten die Machthaber am 14. Juli 1933 das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«. Die Aufgabe dieses »rassenhygienischen« Gesetzes war eindeutig beschrieben: »So soll die Unfruchtbarmachung eine allmähliche Reinigung des Volkskörpers und die Ausmerzung von krankhaften Erbanlagen bewirken.« Mit dem Gesetz wurden die Weichen zum »deutschen Sonderweg« gestellt, »ein ganzes V...

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