Zum Inhalt der Seite

Militärische Nutzung eingeräumt

Leipzig. Der Freistaat Sachsen hat erstmals öffentlich eine militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle eingeräumt. Am zweiten Tag der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen des Nachtflugverbots erklärte am Mittwoch der Anwalt des Freistaats, Siegfried de Witt, der Transport von US-Soldaten über diesen Flughafen werde auf Grundlage »militärischer Anforderungen« genehmigt. Dies sei in einem ergänzenden Planfeststellungsbeschluß der Behörden vorgesehen. Airportvertreter sprachen bislang stets von zivilen Flugbewegungen. Die Soldaten, die in Leipzig auf ihrem Flug nach Kuwait umsteigen und vom Emirat aus in ihre Einsatzgebiete im Irak und in Afghanistan gebracht werden, zählt der Flughafen bisher als »Transitpassagiere«.

Grundlage sei die Entscheidung der Genehmigungsbehörde gewesen. Fragen des Völkerrechts habe das zuständige Regierungspräsidium nicht zu erörtern gehabt.

(ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 17.07.2008, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!