16.07.2008
Eilerlaß gegen Mehdorn
Von Winfried Wolf
Es war nicht, wie in allen Medien verkündet, die Deutsche Bahn AG, die in den vergangenen Tagen als »Vorsichtsmaßnahme« alle ICE-3-Einheiten zu einer »Zusatzuntersuchung mit Ultraschall« beordert hatte. Vielmehr handelte es sich um einen Beschluß der Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA), der der Bahn aufgezwungen werden mußte. Nach der Entgleisung eines ICE-3 in Köln am 9. Juli ließen Bahnchef Hartmut Mehdorn und der Bahnvorstand die ICE-3-Züge weiterfahren, a...
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