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19.06.1999

Ausschluß »schlechter Zeugen«

Im Prozeß um den Brandanschlag von Lübeck macht das Kieler Landgericht beharrlich, was es will, und schließt Nebenkläger vom Prozeß aus

Von Peter Murakami
Die Kette juristischer Fehlleistungen deutscher Landgerichte setzt sich auch im Prozeß um den Lübecker Brandanschlag fort. Wie die Rechtsanwälte von zehn Nebenklägern der vom Brandanschlag auf das Kieler Asylbewerberheim betroffenen Bewohner in einer Presseerklärung mitteilen, hat das Kieler Landgericht den Opfern, die in der ersten Instanz einen Freispruch für Safwan Eid beantragt hatten, die Nebenklagebefugnis entzogen und sie vom Prozeß ausgeschlossen. Gleichzeit...

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