21.06.2008
Wegsperren auf Dauer
Bundestag verschärft Jugendstrafrecht. Nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich
Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Jugendlichen sei »immer nur die ultima ratio«, versicherte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag. Das heißt, immer dann, wenn die Justiz meint, es gebe »kein anderes Mittel, um die Allgemeinheit zu schützen« (Zypries), sollen »jugendliche Gewalttäter« künftig über ihre Haftstrafe hinaus hinter Gittern bleiben. Ein entsprechendes Gesetz, das die nachträgliche Sicherheitsverwahrung auch im Jugendstrafrecht...
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