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21.06.2008

Wegsperren auf Dauer

Bundestag verschärft Jugendstrafrecht. Nachträgliche Sicherheitsverwahrung möglich

Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung von Jugendlichen sei »immer nur die ultima ratio«, versicherte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Freitag. Das heißt, immer dann, wenn die Justiz meint, es gebe »kein anderes Mittel, um die Allgemeinheit zu schützen« (Zypries), sollen »jugendliche Gewalttäter« künftig über ihre Haftstrafe hinaus hinter Gittern bleiben. Ein entsprechendes Gesetz, das die nachträgliche Sicherheitsverwahrung auch im Jugendstrafrecht...

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