20.06.2008
Justiz blamiert Koalition
Bundessozialgericht widerspricht Verordnung des Arbeitsministeriums. Abzug beim ALG II für Klinikkost nicht rechtens. Sozialberatung empfiehlt, Widerspruch einzulegen
Von Ralf Wurzbacher
Selten frohe Kunde für Hartz-IV-Empfänger: Gleich in mehreren Urteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) ihre Rechte gestärkt. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung dürfen ALG-II-Bezüge nicht gekürzt werden, wenn die Betroffenen im Krankenhaus liegen und dort verpflegt werden. Ferner müssen Leistungsberechtigte, die in einer Wohngemeinschaft leben, als Einzelpersonen behandelt werden und den vollen Wohngeldsatz erhalten. Ein weiterer Beschluß betrifft...
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