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12.06.2008

Verfassung verbogen

Von Ralf Wurzbacher
»In allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich«, heißt es in Artikel 59 der hessischen Verfassung. Es gehört schon einiges an juristischer Verwegenheit dazu, den Passus als Einladung zu Studiengebühren auszulegen. Sechs der elf höchsten Richter Hessens haben genau dies vollbracht. In ihrem Namen erklärte am Mittwoch der Wiesbadener Staatsgerichtshof die seit einem Jahr erhobene und seinerzeit von der CDU-Alleinregier...

Artikel-Länge: 3508 Zeichen

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