07.06.2008
BRD muß ausländische Naziopfer entschädigen
Oberster Gerichtshof in Rom: Deutsches Vermögen in Italien darf gepfändet werden. Klagen von 100000 ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern erwartet. Bundesregierung prüft Gegenklage in Den Haag
Es könnte der von griechischen und italienischen Opfern des Hitlerregimes lange ersehnte Durchbruch sein: Zu ihrer Entschädigung darf Vermögen der Bundesrepublik Deutschland in Italien gepfändet werden. Dies entschied das oberste Zivilgericht in Rom in einer Reihe von Urteilen, wie die Süddeutsche Zeitung am Freitag berichtete.Die Überlebenden eines von der SS 1944 im griechischen Distomo verübten Massakers hatten seit Jahren vergeblich Schadenersatz von Deutschland...
Artikel-Länge: 4017 Zeichen


