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06.06.2008

»Verbrennen einer Staatsflagge muß nicht strafbar sein«

Die Fahne ist ansonsten ein Heiligtum: Springer-Presse empört sich über grüne Flaggenschänder. Gespräch mit Markus Künzel

Interview: Peter Wolter
Markus Künzel ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main Die Springer-Presse ist mal wieder empört: Drei Angehörige der Grünen Jugend sollen Ende Mai am Rande ihres Bundeskongresses auf einen Stofflappen uriniert haben. Der war allerdings schwarz-rot-gold bedruckt – durften die das? Paragraph 90a Strafgesetzbuch behandelt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Darin heißt es etwa: Wer öffentlich die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder beschim...

Artikel-Länge: 4268 Zeichen

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