06.06.2008
Bahnbrechend
Der »Arbeitskreis Distomo« in Hamburg erklärt zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Italien über Entschädigungszahlungen für NS-Opfer:Am Mittwoch gab der italienische Kassationshof seine Entscheidung im Fall Distomo bekannt: Griechische NS-Opfer können in Italien Entschädigungsansprüche gegen Deutschland durchsetzen. Dieses Urteil des obersten Gerichtshofs Italiens ist bahnbrechend! Hintergrund: Am 10. Juni 1944 überfiel eine deutsche SS-Einheit während der...
Artikel-Länge: 2579 Zeichen


