05.06.2008
Wählervereinigungen von Steuer befreit
Exstaatssekretär in Sachsen vor Gericht
Karlsruhe. Kommunale Wählervereinigungen müssen vorläufig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und damit den politischen Parteien gleichgestellt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Grundsatzbeschluß angeordnet. Die bisherige Differenzierung sei »nicht durch verfassun...
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