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22.04.2008

Stichwort Recht: Fehlzeitenkündigung

Von Lutz Seybold
Ich bin wegen eines Verkehrsunfalles seit sechs Monaten arbeitsunfähig krankgeschrieben. Derzeit ist eine Wiederherstellung meiner Arbeitsfähigkeit noch nicht absehbar. Mein Arbeitgeber hat mich schriftlich aufgefordert, die Art der Erkrankung und die weitere voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Soll ich hierauf antworten?Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei langanhaltenden Erkrankungen berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, wenn die Arbeitsunfähigkeit sich ...

Artikel-Länge: 2421 Zeichen

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