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19.04.2008

Rolle des Staatsschutzes weiter unklar

Dresden: Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der Neonazigruppe »Sturm 34« fortgesetzt

Von Harald Mühle
Am dritten Verhandlungstag gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen sächsischen Neonazigruppe »Sturm 34« vor dem Dresdener Landgericht wurden am Donnerstag nachmittag zwei Polizeibeamte vernommen. Das Gericht wollte Klarheit darüber, ob der Staatsschutz über seinen Informanten, den Angeklagten Matthias R., im Jahr 2006 Einfluß auf die Gründung der militanten Neonazigruppe genommen hatte. Der »Sturm 34« trieb vor allem in Mittweida und Umgebung sein Unwesen. Den f...

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