19.04.2008
Rolle des Staatsschutzes weiter unklar
Dresden: Prozeß gegen mutmaßliche Mitglieder der Neonazigruppe »Sturm 34« fortgesetzt
Von Harald Mühle
Am dritten Verhandlungstag gegen mutmaßliche Mitglieder der verbotenen sächsischen Neonazigruppe »Sturm 34« vor dem Dresdener Landgericht wurden am Donnerstag nachmittag zwei Polizeibeamte vernommen. Das Gericht wollte Klarheit darüber, ob der Staatsschutz über seinen Informanten, den Angeklagten Matthias R., im Jahr 2006 Einfluß auf die Gründung der militanten Neonazigruppe genommen hatte. Der »Sturm 34« trieb vor allem in Mittweida und Umgebung sein Unwesen. Den f...
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