12.04.2008
Tarifkonflikt wird zur Hängepartie
Berlin: Arbeitsgericht verbietet ver.di Spontanstreiks bei der BVG
Das Arbeitsgericht Berlin hat Spontanstreiks in der Tarifauseinandersetzung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) verboten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi muß künftig Arbeitsniederlegungen grundsätzlich 24 Stunden zuvor ankündigen. Dies gelte, bis die am 31. März vereinbarte Wiederaufnahme von Tarifverhandlungen offiziell für gescheitert erklärt werde, entschied das Gericht auf Antrag des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in einer einstweiligen Verfügung vo...
Artikel-Länge: 2244 Zeichen


