02.04.2008
Leistungsprinzip gilt nicht bei Wasserkosten
»Betriebskostenabrechnungen nach dem Abflußprinzip sind für den Vermieter einfacher und weniger aufwendig. Sie sind für viele Mieter, insbesondere nach einem Mieterwechsel, aber nicht gerecht.« So kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), kürzlich eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 49/07). Die Karlsruher Richter hielten es für grundsätzlich zulässig, daß die Betriebskosten nach dem sogenannten Abf...
Artikel-Länge: 2091 Zeichen


