26.03.2008
Gastkommentar: Wessen Freiheit?
Vor Ratifizierung des EU-Vertrages
Von Alexander Ulrich
Der Lissabon-Vertrag bricht mit dem Sozialstaatsprinzip und europäischen Verfassungstraditionen. Dort heißt es, die Union ziele auf eine »wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft.« Die Grundrechtecharta ist nicht einklagbar und wird den Grundfreiheiten untergeordnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in seinen Urteilen »Viking« und »Laval« verdeutlicht. Er griff das Streikrecht in zwei der erfolgreichsten Wirtschafts- und Sozialmodelle Europas, Finnland u...
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