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20.03.2008

Daten auf Halde

Bundesverfassungsgericht setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft. 30000 Kläger erzielen Teilerfolg. Abschließendes Urteil steht noch aus

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft gesetzt. In einer am Mittwoch veröffentlichten Eilentscheidung, die bereits am 11. März ergangen ist, schränkten die Richter die Weitergabe gespeicherter Verbindungsdaten erheblich ein. Die Anträge von acht Bürgern auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hatten damit teilweise Erfolg.Seit Anfang des Jahres sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, lückenlos zu speiche...

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