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13.03.2008

Trifft Urteil zur Maut auch Vorratsdatenspeicherung?

Erfassung von Autokennzeichen ohne Ermittlungszweck ist verfassungswidrig. Schaar sieht gleiches Kriterium für Sammeln von Telefonverbindungen

Von Ulla Jelpke
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur automatischen Erfassung von Autokennzeichen haben Schleswig-Holstein und Hessen die Überwachungsmaßnahmen am Mittwoch gestoppt. Dort wurden bislang per Videokamera Kennzeichen erfaßt, gespeichert und mit Polizeidateien abgeglichen. Hiergegen hatten drei Autofahrer geklagt. Die Karlsruher Richter nannten das am Dienstag einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wofür eindeutige und enge B...

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