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08.03.2008

Was geht das Volk der Haushalt an?

Entscheidung über Zulässigkeit von Volksbegehren gegen Transrapid-Finanzierung bis zum 4. April

Von Claudia Wangerin
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will bis zum 4. April über die Zulässigkeit eines Volksbegehrens gegen die Finanzierungspläne für den Münchner Transrapid entscheiden. Dies kündigte der Präsident des Gerichts, Karl Huber, nach einer mündlichen Anhörung beider Parteien am Donnerstag in München an. Zuvor hatten Vertreter des bayerischen Innenministeriums und die Initiatoren des Volksbegehrens »Für Bayern – Nein zum Transrapid« ihre Positionen vor Gericht erläuter...

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