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05.03.2008

Alg II und Stromkosten: Widerspruch einlegen

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) begrüßte die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V., BAG-SHI, Ende vergangener Woche die »Klarstellung zum Umgang mit Kosten für Warmwasserbereitung und Strom bei ›Hartz IV‹«. In ihrer Pressemitteilung ruft sie die Betroffenen gleichzeitig dazu auf, Widerspruch einzulegen, um so ihre geltenden Bescheide überprüfen zu lassen. In vielen Kommunen sei davon auszugehen, daß zusätzlich R...

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