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28.02.2008

Demokratie soll vorm Betriebstor enden

Hamburger Landgericht verhandelt Unternehmerklage gegen Internetportal Labournet. Firma sieht sich durch Veröffentlichung eines anonymen Berichts über Lohndrückerei geschädigt

Von Armin Kammrad
Nach Artikel fünf des Grundgesetzes hat jeder das Recht, »seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten«. Kompliziert wird es damit jedoch manchmal, wenn es um Vorgänge im Betrieb geht. So veröffentlichte LabourNet, das Internetportal für Gewerkschafter, anonym einen Beitrag eines Beschäftigten der in Hamburg ansässigen Unternehmensgruppe Ixion-Auerbach, die im Bereich Maschinenbau nach eigenen Angaben rund 180 Leute beschäftigt. Einer dav...

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