28.02.2008
RWE unterliegt vor Gericht
Keine Verlängerung für Biblis A. Umweltschützer fordern sofortige Stillegung
Das Atomkraftwerk Biblis A darf nicht länger laufen als im Atomkonsens vereinbart. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat dem Energiekonzern RWE am Mittwoch untersagt, festgelegte Strommengenkontingente des 1988 stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis A zu übertragen. Das Gesetz sehe die gewünschte Strommengenübertragung nicht vor, begründete das Gericht. RWE hat unterdessen Revision angekündigt. Im Januar hatte bereits das Oberverwaltungsgeri...
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