14.02.2008
Teures Nachspiel für Münchner Demoleiterin
Laut Gerichtsurteil soll Anmelderin von Antikriegsprotesten für Auflagenverstöße haften
Von Claudia Wangerin
Wie in der gestrigen Ausgabe bereits kurz berichtet, ist das Versammlungsrecht durch ein Urteil des Münchner Amtsgerichts am Dienstag nachmittag weiter relativiert worden. Weil einige Teilnehmer der Großdemonstration gegen die Münchner »Sicherheitskonferenz« im Februar 2007 gegen Auflagen verstoßen haben sollen, ist die Versammlungsleiterin Babette M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt worden.Bei den Auflagenverstößen handelte es sich um das...
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