06.02.2008
Juristische Zweifel an »Christen-Tarif«
Klage gegen Zeitarbeitsvertrag der Tarifgemeinschaft CGZP lediglich aus formalen Gründen abgewiesen
Von Harald Mühle
Viel Lärm um nichts – so könnte man den Ausgang eines Verfahrens bezeichnen, zu dem die 54. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts am gestrigen Dienstag eine Entscheidung verkündet hat. Auf der langen Liste, die neben dem Saal 216 aushing, waren 178 Prozeßbeteiligte aufgeführt. Es ging um nichts weniger als um die Feststellung der Tariffähigkeit der »Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen« (CGZP).Der Kern der Auseina...
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