06.02.2008
Dauerbrenner Telefon»verträge«
Wegen Problemen mit Telekommunikationsanbietern wird am häufigsten um Rat gebeten, informierte die Verbraucherzentrale Berlin kürzlich. Und erinnerte, man sollte bei solchem Ärger unbedingt seine Forderungen per Einschreiben mit Rückschein mitteilen sowie eine Frist für die Beseitigung des Problems setzen. 14 Tage seien angemessen, erst anschließend könnten eventuelle Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.»Sechs Wochen ohne Telefon« ist ein Leserbrief im Fe...
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