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05.02.2008

Freistellung bei Kündigung

Von Lutz Seybold
Mein Arbeitgeber hat mein Arbeitsverhältnis ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt und mich zugleich freigestellt. Kann ich gegen diese Freistellung vorgehen?Das Bundesarbeitsgericht hat frühzeitig die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in einem bestehenden Arbeitsverhältnis hergeleitet. Die Freistellung in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis bzw. für die Dauer der Kündigungsfrist kann ...

Artikel-Länge: 2282 Zeichen

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