Leserbrief zum Artikel US-Außenpolitik: Bidens erster Luftangriff
vom 27.02.2021:
Verniedlichend
In dem Artikel von Knut Mellenthin und seinem dazugehörigen Kommentar auf Seite 8 fehlt der Hinweis darauf, dass dieser kriegerische Akt der USA völkerrechtswidrig war. Zudem wurde der verniedlichende Ausdruck »Luftschläge« verwendet. Der kriegerische Akt war jedoch kein Schlag in die Luft, sondern ein Angriff gegen Gebäude und Menschen.
Veröffentlicht in der jungen Welt am 04.03.2021.