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Leserbrief zum Artikel US-Außenpolitik: Bidens erster Luftangriff vom 27.02.2021:

Verniedlichend

In dem Artikel von Knut Mellenthin und seinem dazugehörigen Kommentar auf Seite 8 fehlt der Hinweis darauf, dass dieser kriegerische Akt der USA völkerrechtswidrig war. Zudem wurde der verniedlichende Ausdruck »Luftschläge« verwendet. Der kriegerische Akt war jedoch kein Schlag in die Luft, sondern ein Angriff gegen Gebäude und Menschen.
Wilhelm Rettler
Veröffentlicht in der jungen Welt am 04.03.2021.
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Luftunterstützung für den IS

    Der Leserbrief regt mich an, meine Sicht zu übermitteln. Mit Recht macht W. Rettler auf die Verletzung des Völkerrechts durch diesen Bombenangriff aufmerksam. Der Verstoß gegen das Völkerrecht interes...
    Horst Neumann