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Leserbrief zum Artikel US-Außenpolitik: Bidens erster Luftangriff vom 27.02.2021:

Luftunterstützung für den IS

Der Leserbrief regt mich an, meine Sicht zu übermitteln. Mit Recht macht W. Rettler auf die Verletzung des Völkerrechts durch diesen Bombenangriff aufmerksam. Der Verstoß gegen das Völkerrecht interessieren die USA genauso wenig wie die völkerrechtswidrige Stationierung von Truppen in dem Land sowie die Besetzung und Ausbeutung syrischer Ölquellen. Das syrische Außenministerium erklärte bei seinem Protest, dass der Angriff zur gleichen Zeit erfolgte, als die syrische Armee und die in Abu Kamal stationierten irakischen Milizen an laufenden Operationen gegen den »Islamischen Staat« beteiligt waren. So wurde dem IS durch die USA Luftunterstützung gewährt. Aber auch andere Staaten handeln gegen die völkerrechtlich garantierte Souveränität der Staaten. Israel beschießt regelmäßig syrisches Territorium, und die NATO beschließt die Aufstockung ihrer Soldaten im Irak von 500 auf 4.000, obwohl das irakische Parlament den Abzug aller ausländischen Truppen beschlossen hat. Die EU-Staaten wie die USA verhängen Sanktionen gegen »unbotmäßige Staaten«, was ebenfalls dem Völkerrecht widerspricht.
Horst Neumann
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Verniedlichend

    In dem Artikel von Knut Mellenthin und seinem dazugehörigen Kommentar auf Seite 8 fehlt der Hinweis darauf, dass dieser kriegerische Akt der USA völkerrechtswidrig war. Zudem wurde der verniedlichende...
    Wilhelm Rettler