4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Leserbrief zum Artikel Merkel: Umdenken bei Kartellrecht vom 08.10.2018:

Ernste Lage

Das Kartellrecht hat die Aufgabe, die Marktmacht einzelner Unternehmen zu begrenzen – aus guten Gründen:
Monopolisten ohne jegliche Konkurrenz unterliegen keinerlei Preiswettbewerb – wodurch die Preise für angebotene Güter und Dienstleistungen dieser Unternehmen ohne staatliche Eingriffe unbegrenzt steigen können, so lange genügend Kunden mangels Alternative bereit bzw. in der Lage sind, diese überhöhten Preise zu bezahlen. Oligopolisten werden im Kundeninteresse kartellrechtlich dahingehend überwacht, unerlaubte Preisabsprachen zu unterlassen.
Darüber hinaus sind die Arbeitsbedingungen bei Monopolisten ohne Tarifbindung im Regelfall noch schlechter als bei nicht tarifgebundenen Unternehmen mit Marktkonkurrenz – denn für seitens der Monopolisten speziell ausgebildete Fachkräfte gibt es auf dem Arbeitsmarkt oftmals keinerlei anderweitige Verwendung auf Fachkraftniveau mehr, d. h. sie werden als Quereinsteiger bei anderen Unternehmen zumeist lediglich auf Helferniveau bezahlt.
Eine EU-weite Lockerung des Kartellrechts – wie von Frau Merkel angestrebt – dient somit einseitig der Befriedigung von Unternehmensinteressen nicht nur in Deutschland, sondern europaweit und muss deshalb unbedingt verhindert werden. Von den Gewerkschaften in Deutschland und Europa ist diesbezüglich bislang nichts zu vernehmen – d. h. sie haben den Ernst der Lage womöglich noch gar nicht erkannt.
Elgin Fischbach, Leimen
Weitere Leserbriefe zu diesem Artikel:
  • Wozu noch Abgeordnete?

    Wenn die CDU jetzt auch noch das Kartellrecht den Wünschen der global operierenden Konzerne anpassen will, dann könnten Merkels Vorstellungen einer marktkonformen Demokratie bald Wirklichkeit werden. ...
    Klaus Landahl