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Wichtiges verbinden
Gedankenaustausch und Gedenken, Teilnahme und Teilhabe
Fester Bestandteil des linken Jahreskalenders: das zweite Januarwochenende in Berlin. Bevor es jährlich am Sonntag morgen auf den Friedhof der Sozialisten in Friedrichsfelde geht, um Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht und anderen zu gedenken, findet ebenfalls als fester Programmpunkt am Sonnabend die Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz (RLK) statt – nunmehr die 32.
Etwa 3.700 Interessierte fanden sich bei der vergangenen Konferenz ein. Stände luden – wie jedes Jahr – zum Stöbern ein, das Bühnenprogramm aus Vorträgen, Diskussionsrunden und Kulturbeiträgen überzeugte. So wird es auch im Januar kommenden Jahres sein.
Der Vorverkauf hat bereits begonnen: Eintrittskarten für die RLK können unter jungewelt.de/rlk oder auch im junge Welt-Laden erstanden werden. Wie auch bei den Abonnementangeboten der jW bieten wir hier ein solidarisches, dreistufiges Preismodell an. Allein durch Ticketverkäufe können die Kosten nicht gedeckt werden, weil sie sonst unerschwinglich wären. Wir bitten Sie daher nach Möglichkeit, ein Soliticket oder eine Normalpreiskarte zu kaufen.
Die Konferenz lebt von der Beteiligung aller, und darum freut sich das Orgakollektiv über jede Hilfe! Ob ein paar Stunden an der Garderobe, beim Auf- und Abbau: Wir bitten um eine E-Mail an kommunikation@jungewelt. de.
Mit der Ausrichtung der Konferenz entsteht jährlich ein wirtschaftliches Defizit. Um dieses zu minimieren und die Finanzierung der Konferenz langfristig abzusichern, sind Spenden unerlässlich. Unterstützen Sie uns gerne, falls es Ihnen möglich ist, mit einer RLK-Ermöglicherspende in Höhe von 100, 200 oder 500 Euro. Auch Mehrfachspenden sind natürlich willkommen. Als Dankeschön erhalten Sie eine Karte und einen Kühlschrankmagneten mit dem Konferenzmotiv. Die Ermöglicherspenden finden Sie unter jungewelt-shop.de.
Wir sehen Sie alle am 2. Januarwochenende zum Jahresauftakt der Linken: Sonnabend auf der RLK, Sonntag bei Karl und Rosa!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Berufung möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
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