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  • 24.04.2021

Anregung und Genuss

Frei zugänglich: So nehmen Sie an der Veranstaltung »Erich Fried 100« teil

Foto: imago/Jürgen Ritter
Der Dichter Erich Fried

Leserinnen und Leser der Tageszeitung junge Welt lernen den Dichter Erich Fried und sein Werk bereits über diverse Beiträge (wieder) kennen. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit seinem Schaffen als Übersetzer, am nächsten Wochenende kommt sein Sohn, der Filmemacher Klaus Fried, im großen Wochenendgespräch zu Wort. Er wirkt auch bei der Filmschau und Gala zu Ehren des 100. Geburtstages seines Vaters am Samstag, den 8. Mai, ab 16 Uhr mit.

Die Veranstaltung von junge Welt und Melodie & Rhythmus ist in mehrfacher Hinsicht einmalig: Zum einen aufgrund der hochkarätigen Gäste und ihrer Liveauftritte, zum anderen, weil Filmbeiträge aus rechtlichen Gründen nur einmal während der Liveübertragung gezeigt werden dürfen. Aber dafür wird der Zugang zum Livestream für ­alle frei zugänglich sein. Sie brauchen zur Teilnahme lediglich eine Internetverbindung und ein passendes Endgerät. Das kann ein Smartphone, PC oder Laptop sein. Man kann sich aber auch mit allen Haushaltsmitgliedern vor einem Smart-TV versammeln. Sie steuern einfach im Internet unsere Adresse an (jungewelt.de/erich-fried) und können die Veranstaltung von 16 bis 23 Uhr genießen. Dies wird in diesen schrecklich kulturarmen Zeiten eine einzige Wohltat sein! Falls Sie mögen, können Sie mit dem Kauf einer symbolischen Unterstützerkarte oder einer freiwilligen Spende einen Beitrag zur Kostendeckung leisten.

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Vorbereitungskollektiv Fried 100

Infos zum Programm, Spenden und Zugang zum Livestream: jungewelt.de/erich-fried

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.04.2021, Seite 0,

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.

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