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03.08.2016

Sanktionen gefährden Leben

Hartz IV: Gothaer Sozialrichter rufen erneut Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dies hatte eine Vorlage zuvor wegen Formfehlern abgelehnt

Von Susan Bonath
Das Sozialgericht Gotha hält Hartz-IV-Sanktionen weiterhin für verfassungswidrig. Darum wird es erneut das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anrufen. Dies habe eine Verhandlung am Dienstag ergeben, sagte ein Behördensprecher gegenüber jW. In den nächsten Tagen werde die Kammer eine zweite Richtervorlage in Karlsruhe einreichen. Die erste Eingabe vom Mai 2015, denselben Fall betreffend, hatte das BVerfG Anfang Juni wegen eines Formfehlers ab- und an die Thüringer Soz...

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