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21.06.2016

Ohne Recht aufs Minimum

Kein Jugendschutz bei Hartz IV: Jobcenter sanktionieren Tausende Minderjährige. Betroffen sind schon 15jährige

Von Susan Bonath
Im Internet preist das Bundesfamilienministerium das Jugendschutzgesetz. Die Bundesregierung halte sich konsequent daran, heißt es dort. Geschützt sind Minderjährige danach vor vielem, etwa vor übermäßigem Tabak- oder Alkoholkonsum. Ihr Existenzminimum steht dagegen zur Disposition. Jobcenter sanktionierten in den vergangenen Monaten erneut Tausende minderjährige Hartz-IV-Abhängige zwischen 15 und 17 Jahren. Das teilte die Bundesagentur für Arbeit (BA) jetzt auf An...

Artikel-Länge: 4068 Zeichen

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